Batteriespeicher und IAB: So sparen Unternehmer 2026 Steuern
Ein gewerblich genutzter Batteriespeicher ist ein bewegliches Wirtschaftsgut. Damit kann ein Unternehmer bis zu 50 % der Anschaffungskosten schon vor dem Kauf als Investitionsabzugsbetrag (IAB) gewinnmindernd ansetzen. Zusammen mit Sonderabschreibung und degressiver AfA lassen sich in den ersten beiden Jahren bis zu rund 85 % der Kosten steuerlich geltend machen.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, künftige Investitionen vorab steuerlich zu berücksichtigen. Sie ziehen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten von Ihrem Gewinn ab, bevor Sie das Wirtschaftsgut kaufen. Die Steuerersparnis wirkt also schon vor der Investition.
Voraussetzungen
• Der Gewinn des Betriebs liegt im Jahr des Abzugs bei höchstens 200.000 €.
• Alle offenen Investitionsabzugsbeträge eines Betriebs zusammen dürfen 200.000 € nicht übersteigen.
• Die Anschaffung erfolgt innerhalb von drei Jahren, sonst wird der Abzug rückwirkend mit Zinsen aufgehoben.
• Der Speicher wird im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich in einer inländischen Betriebsstätte genutzt.
Sonderabschreibung und degressive AfA
Im Jahr der Anschaffung kommen zwei weitere Hebel hinzu:
• Sonderabschreibung (40 %): Nach § 7g Abs. 5 EStG können zusätzlich bis zu 40 % der um den IAB geminderten Anschaffungskosten abgeschrieben werden, verteilt auf bis zu fünf Jahre.
• Degressive AfA (30 %): Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % pro Jahr möglich.
Beispielrechnung: 2 Speicher für 280.000 €
• Investitionsabzugsbetrag (50 %) im Vorjahr: 140.000 €
• Steuerersparnis bei 42 % Steuersatz: ca. 58.800 €
• Sonderabschreibung (40 % von 140.000 €): 56.000 €
• Degressive AfA (30 % von 140.000 €): bis zu 42.000 €
Im Vorjahr und im Jahr der Anschaffung kommen so rund 238.000 € von 280.000 € steuerlich zum Ansatz, also rund 85 %. Die degressive AfA wird im Anschaffungsjahr zeitanteilig berechnet, der tatsächliche Wert hängt also vom Kaufmonat ab.
Wichtig: Der IAB verschiebt Steuern zeitlich, er erlässt sie nicht. Die Abschreibung, die Sie vorziehen, fehlt in späteren Jahren. Der Vorteil liegt in der Liquidität: Sie haben das Geld früher zur Verfügung.
Wie viele Speicher sind IAB-fähig?
Weil der Höchstbetrag bei 200.000 € liegt, können Investitionen bis 400.000 € voll berücksichtigt werden. Bei GIA Volt sind das bis zu 3 Speicher (397.000 € netto). Haben Sie bereits andere Investitionsabzugsbeträge gebildet, verringert sich der Spielraum entsprechend.
Worauf Sie achten sollten
Der Speicher muss zu Ihrem Betriebsvermögen gehören. Bei Modellen, in denen ein Dritter den Speicher betreibt und vermarktet, sollte Ihr Steuerberater die Zuordnung vorab prüfen. Gern stellen wir ihm dafür alle Vertragsunterlagen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Kann ich den IAB auch nach dem Kauf noch bilden?
Nein. Der IAB wird für eine künftige Investition gebildet. Nach der Anschaffung bleiben Sonderabschreibung und degressive AfA.
Gilt der IAB auch für GmbHs?
Ja, sofern die Gewinngrenze von 200.000 € eingehalten wird.
Was passiert, wenn ich den Speicher doch nicht kaufe?
Der Abzug wird im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht, und auf die Steuernachzahlung fallen Zinsen an.
Fällt Umsatzsteuer auf den Speicher an?
Ja, 19 %. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen erhalten Sie sie über die Vorsteuer zurück.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bitte klären Sie die Anwendung im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
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