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Investitionsabzugsbetrag für Batteriespeicher: bis zu 3 Speicher nach § 7g EStG
Steuern

Wie viele Batteriespeicher sind IAB-fähig? Rechnung 2026

Team GIA Volt
Team GIA Volt

Wer über einen Batteriespeicher als Investition nachdenkt, stellt fast immer dieselbe Frage: Wie viel davon kann ich über den Investitionsabzugsbetrag steuerlich vorziehen? Die Antwort hängt an zwei Grenzen im Gesetz. Wir rechnen sie hier für 1, 2 und 3 Speicher durch.

 

Die zwei Grenzen des Investitionsabzugsbetrags

 

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor dem Kauf als Betriebsausgabe abzuziehen. Dafür gelten zwei Grenzen:

 

Erstens die Gewinngrenze: Der Betrieb darf im Jahr, in dem der IAB gebildet wird, höchstens 200.000 € Gewinn machen (vor Abzug des IAB).

 

Zweitens der Höchstbetrag: Pro Betrieb dürfen insgesamt höchstens 200.000 € an Investitionsabzugsbeträgen offen sein. Bereits gebildete IABs für andere Investitionen, etwa ein Firmenfahrzeug oder Maschinen, werden darauf angerechnet.

 

Aus dem Höchstbetrag folgt eine einfache Faustregel: Bis zu Anschaffungskosten von 400.000 € lässt sich der volle Satz von 50 % nutzen. Alles darüber wird nicht mehr begünstigt.

 

Rechenbeispiel: 1, 2 oder 3 Speicher

 

Ein GIA Volt Speicher hat 125 kW Leistung und 260 kWh Kapazität. Je mehr Speicher ein Kunde abnimmt, desto günstiger wird der Preis pro Einheit. Daraus ergibt sich folgende Rechnung (Grenzsteuersatz 42 %, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer):

 

1 Speicher: Kaufpreis 149.000 € netto, IAB 74.500 €, Steuerwirkung ca. 31.300 €

2 Speicher: Kaufpreis 280.000 € netto, IAB 140.000 €, Steuerwirkung ca. 58.800 €

3 Speicher: Kaufpreis 397.000 € netto, IAB 198.500 €, Steuerwirkung ca. 83.400 €

 

Drei Speicher liegen mit 198.500 € knapp unter dem Höchstbetrag. Damit ist das die größte Menge, die sich in einem Schritt voll über den IAB abbilden lässt, sofern keine anderen IABs offen sind.

 

Was nach dem Kauf passiert

 

Im Jahr der Anschaffung wird der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Gleichzeitig dürfen die Anschaffungskosten um denselben Betrag gemindert werden, sodass sich beides ausgleicht. Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage kommen zwei weitere Abschreibungen:

 

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG mit bis zu 40 %, verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre.

 

Die degressive AfA von bis zu 30 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden.

 

Bei zwei Speichern sieht das so aus: Nach dem IAB von 140.000 € bleibt eine Bemessungsgrundlage von 140.000 €. Darauf sind 56.000 € Sonderabschreibung und bis zu 42.000 € degressive AfA möglich. Ein großer Teil der Investition wirkt also schon in den ersten beiden Jahren steuerlich.

 

Voraussetzungen, die Sie kennen sollten

 

Der Speicher muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, und zwar in einer inländischen Betriebsstätte.

 

Die Investition muss innerhalb von drei Wirtschaftsjahren nach Bildung des IAB erfolgen. Sonst wird der Abzug rückwirkend aufgehoben, und es fallen Zinsen an.

 

Der Speicher muss dem Betriebsvermögen zugeordnet werden können. Bei Speichern, die ein Dritter betreibt und vermarktet, sollte das vorher mit dem Steuerberater geklärt sein.

 

Häufige Fragen

 

Kann ich auch vier Speicher kaufen und alle über den IAB abziehen?

Nein. Ab einer Investition von über 400.000 € ist der Höchstbetrag von 200.000 € ausgeschöpft. Der Teil darüber kann aber trotzdem normal und über die Sonderabschreibung abgeschrieben werden.

 

Gilt die Grenze pro Person oder pro Firma?

Pro Betrieb. Wer mehrere Betriebe hat, kann die Grenze theoretisch mehrfach nutzen. Das sollte aber unbedingt steuerlich begleitet werden.

 

Muss ich den Speicher schon bestellt haben?

Nein. Für den IAB reicht die Absicht, in den nächsten drei Jahren zu investieren. Ein Angebot oder Kaufformular hilft, diese Absicht zu belegen.

 

Was passiert, wenn der Gewinn über 200.000 € liegt?

Dann kann in diesem Jahr kein IAB gebildet werden. Sonderabschreibung und degressive AfA sind davon aber nicht abhängig.

 

Fazit

 

Bis zu drei Speicher lassen sich in einem Zug voll über den Investitionsabzugsbetrag abbilden. Wie viel davon im Einzelfall möglich ist, hängt von Gewinn, bereits gebildeten IABs und der Zuordnung zum Betrieb ab. Unser Rat: Lassen Sie die Zahlen von Ihrem Steuerberater prüfen. Gerne stellen wir Ihnen dafür alle Unterlagen zusammen.

 

Mehr zum Thema lesen Sie in unseren Artikeln über den Investitionsabzugsbetrag für Batteriespeicher und über die Funktionsweise eines Schwarmspeichers. Für eine Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

 

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

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